Fünfte Verordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder SGB III |
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 29.03.2019 |
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) zur Kenntnis genommen.
Mehr dazu hier im internen Bereich.
Zuletzt geändert am: 29.03.2019 um 14:49
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Berufsförderungswerk Bau Sachsen e.V.
Neuländer Straße 29, 01129 Dresden
Themen:
1. Aktuelle Trends in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie daraus resultierende Erfordernisse für die privaten Bildungsdienstleister
2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
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